Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Ablesung und Übermittlung Ihrer Zählerstände. Wenn Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen wünschen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Kunden, die bereits in der Vergangenheit das Internet genutzt haben, um Ihren Zählerstand/Ihre Zählerstände mitzuteilen und dabei eine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben, werden im folgenden Jahr zunächst per E-Mail gebeten, Ihren Zählerstand zu melden. Sollte bei uns daraufhin kein Zählerstand eingehen, erhalten diese Kunden ebenfalls Ablesekarten per Post. Alle anderen Kunden erhalten grundsätzlich Ablesekarten.
Ihren Zählerstand benötigen wir für die Erstellung der Jahresrechnung mit Ihrem Lieferanten. Wenn kein abgelesener Zählerstand vorhanden ist, muss dieser mit Hilfe der Vorjahresverbräuche oder des erwarteten Jahresverbrauchs ermittelt werden.
Die Abkürzungen HT und NT stehen für Hochtarif (umgangssprachlich auch Tagstrom genannt) und Niedertarif (oder Nachtstrom).
Das Stauferwerk ist als Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet den Zählerstand einmal im Jahr zu ermitteln.
Die ermittelten Zählerstände werden an Ihren Lieferanten weitergeleitet. Dieser erstellt mit Hilfe dieses Zählerstandes dann Ihre Rechnung.
Meistens finden Sie diesen im Hausflur bei den Hauptsicherungen. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben und keinen Stromzähler in Ihrer Wohnung finden können, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder Hausmeister.
Ihre Bezugszählerstände werden nur noch über die Kartenablesung ermittelt. Die Einspeisezähler werden weiterhin von unserem Personal abgelesen.
Ihre Zählerstände können Sie auf unserer Webseite unter „Zählerstand melden“ übermitteln.