Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie als Einspeiser wissen müssen, und erhalten Zugriff auf zahlreiche Dokumente zum Download.
Sie haben Interesse an einer eigenen Stromerzeugungsanlage? Dann haben wir für Sie einen Fahrplan zusammengestellt.
Informieren Sie sich bei einer Fachfirma über die Möglichkeiten der Installation einer Erzeugungsanlage. Bei geplanten PV-Anlagen sollten der Zustand des Daches, die Statik, Befestigungsmöglichkeiten, Dachausrichtung, zu erwartender Ertrag usw. geprüft werden.
Stellen Sie eine Anfrage zum Anschluss einer Erzeugungsanlage und den Auftrag zur Durchführung von Netzberechnungen. Dies erfolgt mittels des Formulars Anmeldung zum Netzanschluss bzw. Anmeldung für Photovoltaikanlagen bei PV- Anlagen. Bitte legen Sie einen aktuellen Lageplan im Maßstab 1:500 (oder größer) mit eingezeichnetem Anlagenstandort aus dem bei Photovoltaikanlagen auch die Aufteilung der Modulleistung auf dem Gebäude hervorgeht bei. Legen Sie außerdem das Auswahlblatt zum Messkonzept und bei Einsatz eines Energiespeichers auch das Datenblatt für Speichersysteme bei.
Nach der positiven Durchführung der Netzberechnung erhalten Sie von uns eine Einspeisezusage. Diese wird in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des Auftrages zur Netzberechnung an Sie versendet.
Erteilen Sie Ihrer Fachfirma den Auftrag zur Installation der Erzeugungsanlage.
Bitte reichen Sie nach Fertigstellung der Erzeugungsanlage folgende Unterlagen ein:
Mit Ausnahme der Dokumente „Registrierung BNetzA“ & „Zulassungsbescheid BAFA“ können Sie alle notwendigen Dokumente unter dem Punkt „Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick“ aufrufen.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Messstellenbetreiber einen Termin zur Montage bzw. Austausch Ihres Zählers.
Kontakt Messstellenbetreiber Stauferwerk: 07161 / 98602-40
Sind alle Unterlagen vollständig und der Zähler plombiert, erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben inklusive Rückantwortschreiben zugesandt. In diesem Schreiben müssen Sie Ihre Bankverbindung eintragen, sowie die Regelung für die Auszahlung der Umsatzsteuer wählen
(Regelbesteuerung 19% oder Kleinunternehmerregelung 0%).
Liegt uns Ihr unterschriebenes Rückantwortschreiben vor, erhalten Sie am 15. des Folgemonates Ihre erste Abschlagszahlung.
Die Ablesung der Zählerstände erfolgt zum Jahresende und wird in der Regel durch Ablesepersonal direkt abgelesen oder per Ablesekarte abgefragt.
Die Jahresendabrechnung erfolgt zum 31.12. Eine automatische Anpassung des Abschlags ist nicht vorgesehen.
Sie möchten uns eine neue Bankverbindung oder einen Anlagenbetreiberwechsel mitteilen?
Mit den von uns bereitgestellten Formularen können Sie uns einfach über Änderungen der Bankverbindung, Anlagenbetreiberwechsel sowie die Beantragung zum Digitalen Rechnungsversand informieren.
Anlagenbetreiber die den aus Ihrer Erzeugungsanlage produzierten Strom ganz oder teilweise selbst verbrauchen unterliegen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz grundsätzlich der EEG-Umlagepflicht.
Sie möchten eine Änderung Ihrer Angaben zur EEG-Umlage mitteilen oder Ihren gesetzlichen Meldepflichten nachkommen?
Im nachfolgenden Formular können Sie uns alle benötigten Informationen zukommen lassen.