Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stauferwerk GmbH & Co. KG ausgeschlossen. Die Stauferwerk GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.
Die Kosten für die Erstellung eines Netzanschlusses setzen sich aus den Anschlusskosten und dem so genannten Baukostenzuschuss (BKZ) zusammen.
Angebotsbedingungen
Die Anmeldung übernimmt für Sie ein bei einem Netzbetreiber eingetragener Elektroinstallateur.
Hier stehen die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019, Ausgabe April 2019 und die Erläuterungen zu den TAB durch die Stauferwerk GmbH & Co.KG als Download zur Verfügung.
Die Stauferwerk GmbH & Co. KG stellt ihr Stromnetz allen Stromanbietern diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung. Dies geschieht auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes und der jeweils gültigen Regelungen/Verordnungen für den Netzzugang für Strom.
Individuelle Netzentgelte (atypische Netznutzung), Hochlastzeitfenster
Geltende Netzentgelte sowie beantragte Änderungen der Netzentgelte
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge
Individuelle Netzentgelte (atypische Netznutzung), Hochlastzeitfenster
Geltende Netzentgelte sowie beantragte Änderungen der Netzentgelte
§ 17 Abs. 2 Nr. 2, 3 und 7 StromNZV:
Veröffentlichungspflichten für Verteilnetzbetreiber
Behandlung von Netzverlusten
Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Umfang des Roll-Outs
Durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind alle grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet, künftig in allen Verbrauchsanlagen moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme einzubauen (unter Vorbehalt der jeweils aktuellen Gesetzgebung und technischen Verfügbarkeit).
Gemäß § 37 Abs. 1 MsbG informiert die Stauferwerk GmbH & Co. KG als grundzuständiger Messstellenbetreiber nachfolgend über den Umfang ihrer Roll-Outverpflichtungen, ihre Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen.
Moderne Messeinrichtungen:
Roll-Out von rund 18.000 Zählpunkten bis 2032
Intelligente Messsysteme:
Roll-Out von rund 2.000 Zählpunkten bis 2032